Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2006
1.Gegenstand
1.1Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen von Büroservice Renate Prugger-Ebert (im folgenden "Der Büroservice" genannt) im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.
1.2Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung vom Der Büroservice erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Der Büroservice. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.
1.3Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Büroservice.
2.Angebote
2.1Alle Angebote von Büroservice sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Büroservice verbindlich.
2.2Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Büroservice Dritten zugänglich machen.
3.Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
3.1Die Leistungen von Büroservice erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. Büroservice übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
3.2Der Leistungsumfang ist für Büroservice nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und Büroservice festgelegt worden ist.
3.3Büroservice wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
4.Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Büroservice unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.
4.2Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Büroservice alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Büroservice von allen Ansprüchen Dritter frei.
4.3Von allen Büroservice übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die Büroservice jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist Büroservice berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet Büroservice die Unterlagen zurück.
4.4Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
4.5Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
5.Termine, Fristen
5.1In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Kunden und vom Büroservice schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.
5.2Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die Büroservice nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
5.3Kommt Büroservice mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der Kunde für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,7 % des Werts der Leistung, mit der sich Büroservice in Verzug befindet, höchstens jedoch 7% dieses Werts, als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt Büroservice im Fall des Verzugs nicht.
6.Vergütung und Fälligkeit
6.1Die Vergütung der Leistungen ist im Vertrag festgelegt.
6.2Liegt die Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: 30 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, 50 % an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.
6.3Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsmäßiger Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die Büroservice bei Vertragsabschluß genannt hatte, so ist Büroservice auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
6.4Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht Prozent (8%) über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
7.Leistungsmängel
7.1Sollten sich bei den von Büroservice erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die Büroservice zu vertreten hat, ist Büroservice berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Auftreten Büroservice schriftlich anzuzeigen.
7.2Hat der Kunde Büroservice nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf 7% des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7% der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche wegen Leistungsmängeln sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Gesundheitsschäden oder Tod.
8.Haftung für sonstige Schäden
8.1Die Haftung von Büroservice aus Verzug, ist in den Bestimmungen 5 und 7 abschließend geregelt.
8.2Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen Leistung.
9.Nutzungsrechte
10.Vertragsdauer
10.1Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahrs gekündigt werden.
10.2Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
10.3Im Fall einer Kündigung nach der Bestimmung 10.1 hat der Kunde die bis zum Beendigungszeitpunkt von Büroservice erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen zu vergüten. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig nach der Bestimmung 10.2, hat er neben der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten Vergütung zusätzlich einen Betrag in Höhe von 35% der Vergütung zu zahlen.
1.8.2003
DatenschutzerklärungIch freue mich über Ihren Besuch auf meiner Webseite. Datenschutz und
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Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonders
wichtiges Anliegen. Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche
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Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website gemäß
DSGVO sowie Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz über die Art, den Umfang
und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener
Daten durch den Websitebetreiber Renate Prugger-Ebert informieren.
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Datenschutzbeauftragter
Dem Gesetz entsprechend wird ein Gesamtdatenschutzbeauftragter
bestellt. Gesamtdatenschutzbeauftragter: Renate Prugger-Ebert per@m-lohn.de
SSL-Verschlüsselung: Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen,
verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende
Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.
Umgang mit Kontaktdaten (Kontaktformular)
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